Öffentliches Archivgut auf Papier oder in digitalem Format, das keinen administrativen Nutzen mehr hat, aber aufgrund einer Aussonderungsliste oder einer Entscheidung des Staatsarchivs als von historischem Wert erachtet wird, muss gemäß dem belgischen Archivgesetz nach 30 Jahren an das Staatsarchiv überführt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen über die anzuwendende Prozedur und die zu benutzenden Formulare:
- Informationsbroschüren zur Überführung von Archivalien
- Papierarchive (version 2011)
- Digitale Archive (version 2018)
- Abgabeverzeichnis für Papierarchive und digitale Archive
- Excel-Vorlage (version 2018)
- Word-Dokument (version 2018)
- Praktische Anleitung zur Überführung von digitalen Archivalien
(für Archivbildner bestimmt)- Praktische Anleitung (version 2018)
- Praktische Anleitung (version 2018)
- Tarife
- Preisliste für säurefreie Archivkartons und Papierblätter
- e-catalogue (über die Website der Föderalen Zentralen Auftragsstelle FZA)