Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Genealogische Quellen

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Ahnenforschung ist eine spannende Beschäftigung. Kirchenbücher und Personenstandsregister bilden die Grundlage für diese Nachforschungen. So waren sie dann auch die ersten Quellen, die das Staatsarchiv digitalisiert hat. Alle Kirchenbücher sind heute in digitalem Format verfügbar. Die Digitalisierung der Personenstandregister schreitet gut voran. Neben diesen grundlegenden Archivbeständen können weitere Quellen zu Rate gezogen werden, um einen Stammbaum zu vervollständigen.

Kirchenbücher

Ab dem 16. Jahrhundert wurden die Pfarrer dazu verpflichtet, alle Taufen und Eheschließungen – später auch Beerdigungen – schriftlich niederzulegen.  Für viele unserer Ahnen ist diese Erfassung der einzige Nachweis ihrer Existenz. Die meisten Register wurden erst ab 1610 und 1630 angelegt. Viele sind leider verlorengegangen. Im 19. Jahrhundert wurden dann alphabetisch nach Familienname geordnete Findbücher verfasst. Darin wird meist auf ein Datum, eine Seitenzahl oder eine Folgenummer im ursprünglichen Register verwiesen.  Diese Verzeichnisse aus dem 19. Jahrhundert sind von unterschiedlicher Qualität, bieten jedoch einen guten ersten Ansatzpunkt für Recherchen. In den vergangenen Jahren haben Freiwillige neue und detailliertere Findbüchern erstellt.

Personenstandsregister

Ab 1797 übernimmt der Staat diese Registrierung und hält sie in Personenstandsregistern fest, die von der Gemeindeverwaltung geführt werden und alle Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden in chronologischer Reihenfolge enthalten. Jedes Jahr werden hiervon Indizes angelegt, die anschließend durch die Gerichtskanzlei in sogenannten Zehnjahrestabellen verarbeitet werden (1851-1860, 1861-1870, enz.):  Ein nützliches Findmittel für den Einstieg in Nachforschungsarbeiten.

In Zusammenarbeit mit der Genealogical Society of Utah.

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