Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Allgemeine häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen über das Staatsarchiv.

Welche Archivalien werden aufbewahrt und wie kann ich Dokumente einsehen?

Was kann ich über die Website des Staatsarchivs verrichten?

Welche Archivalien bewahrt das belgische Staatsarchiv auf?

Behördenarchive bilden den Großteil des vom Staatsarchiv aufbewahrten Schriftguts, das nach zwei Perioden gegliedert ist: das Ancien Regime (die Zeit vor dem Einmarsch der französischen Truppen im Jahr 1795, als zahlreiche Behörden abgeschafft wurden) und die Periode von 1795 bis heute, die Neuste Zeit.

Zu den Privatarchiven des Staatsarchivs gehören:

Verschiedene Sammlungen: Karten und Pläne, Plakate und Ordonnanzen aus dem Ancien Regime, Todesanzeigen, ...

Welche Archive und Findmittel sind in digitalem Format online verfügbar?

In den Datenbanken des Staatsarchivs finden Sie eine Übersicht der online verfügbaren Archive und Findmittel.

In welchen Fällen muss ich mich in einen Lesesaal begeben, um Archive einsehen zu können?

Wenn Sie durch ihre vorbereitenden Nachforschungen in Erfahrung gebracht haben, dass die Archivalien, nach denen Sie suchen, in der Tat im betroffenen Lesesaal einsehbar sind.

Beachten Sie, dass nicht alle Archive öffentlich zugänglich sind – gegebenenfalls müssen Sie eine Genehmigung auf Einsichtnahme beantragen. Wie Sie hierfür vorgehen, können Sie den FAQ entnehmen: Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Einsichtnahme von nicht-öffentlichen Schriftstücken?

Wann ist es nicht nötig, sich in einen Lesesaal zu begeben, um Archive einzusehen?

Es macht wenig Sinn, sich auf gut Glück zu einem unserer Lesesäle zu begeben, in der Hoffnung, dort auf etwas Interessantes zu stoßen... Nachforschungen in Archiven und die Arbeit in einem Lesesaal des Staatsarchivs erfordern besondere Vorbereitungen und eine bedachte Herangehensweise. Zu ihrer Hilfe können Sie folgende Broschüre zu Rate ziehen:

Beachten Sie, dass nicht alle Archive öffentlich zugänglich sind – gegebenenfalls müssen Sie eine Genehmigung auf Einsichtnahme beantragen. Wie Sie hierfür vorgehen, können Sie den FAQ entnehmen: Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Einsichtnahme von nicht-öffentlichen Schriftstücken?

Kann ich beim Staatsarchiv genealogische Nachforschungen anstellen/meinen Stammbaum erstellen? Wie gehe ich vor?

Für genealogische Nachforschungen sind Sie beim Staatsarchiv an der richtigen Adresse.

  1. Sie können ihre Nachforschungen in einer unserer Datenbanken beginnen:
  2. Zudem stehen ihnen zahlreiche genealogische Quellen zur Verfügung.
    • Registrierung
    • Kirchenbücher
    • Personenstandregister
      Die Personenstandregister werden fortlaufend und stufenweise in die Datenbank eingespeist. Nachdem die digitalen Kopien erstellt und bearbeitet wurden, werden sie via die Suchmaschine search.arch.be bereitgestellt.
       
  3. Nachforschungen können in unseren Lesesälen angestellt werden.

    Sie haben kein Internet? Seien Sie herzlich in einem unserer Lesesäle willkommen! Mit Ausnahme des Archivs des Königlichen Palasts sind alle Lesesäle des Staatsarchivs mit Computern ausgestattet, mit denen Sie digitalisierte genealogische Quellen einsehen können. Alle Personenstandregister sind zudem auf Mikrofilm verfügbar.
    Neben den Personenstandregistern und Kirchenbüchern können auch andere Quellen des Staatsarchivs für ihre genealogischen Nachforschungen relevant sein. Zum Beispiel: notarielle Akten, Archive der Schöffenkollegien, Volkszählungen, Gerichtsarchive, usw. Werfen Sie einen Blick auf die Beschreibungen der einzelnen Staatsarchivdienststellen auf dieser Website, unter der Rubrik „Was bewahren wir auf“. Kontaktieren Sie das betroffene Staatsarchiv, falls Sie Fragen haben.

Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Einsichtnahme von nicht-öffentlichen Schriftstücken?

Alle Archive, die älter als 30 Jahre sind und von einer Behörde an das Staatsarchiv überführt wurden, sind im Prinzip öffentlich (Archivgesetz von 1955, abgeändert im Mai 2009). Unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen über den Schutz der Privatsphäre der Bürger scheut das Staatsarchiv keine Bemühungen, um den Zugang zu den Archiven jüngeren Datums zu gewährleisten. Das Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltungsdokumente stellt zudem sicher, dass der Zugang zu diesen Dokumenten ab dem Zeitpunkt, in dem sie angelegt wurden, gewährleistet ist. In manchen Fällen muss die freie Einsichtnahme eingeschränkt werden, um die Dokumente vor Schäden zu schützen. Originaldokumente werden somit nicht zur Einsichtnahme bereitgestellt, falls eine Kopie (auf Mikrofilm oder in digitalem Format beispielsweise) des Dokuments vorhanden ist. Die Einsichtnahme ist ebenfalls nicht möglich, falls dadurch irreparable Schäden am Archivdokument entstehen können.

An welche Instanz Sie sich wenden müssen, um eine Genehmigung zur Einsichtnahme zu beantragen, hängt vom Archivbildner – Einrichtung, Person oder Organisation – ab, der die Archivalien angelegt hat.

Wie bestelle ich eine Reproduktion eines Archivdokuments? Wie viel kostet es?

Die geltenden Regelungen und Tarife für Reproduktionen sind im Ministeriellen Erlass vom 29 May 2018 festgelegt. In allen Staatsarchivdienststellen ist am Empfang ein Aushang mit den geltenden Regelungen und Tarifen angebracht. Das Dokument kann auch hier heruntergeladen werden.

Mit dem Reader-Printer können Sie selbst Kopien von Mikrofilmbildern erstellen. Falls ein Mitarbeiter des Staatsarchivs dies übernehmen soll, wird diese Leistung als eine schriftliche Anfrage angesehen und berechnet.

Originaldokumente werden ausschließlich vom Personal des Staatsarchivs mit einem speziellen Dokumentscanner digital erfasst. Die Dokumente werden in Graustufen gescannt und der Preis einer gescannten digitalen Kopie entspricht dem einer herkömmlichen Fotokopie. Die Reproduktionen können digital oder als Ausdruck geliefert werden. Falls Sie sich für eine digitale Kopie entscheiden, wird diese ihnen über einen Server zum Download bereitgestellt. Sie erhalten den Download-Link und das entsprechende Passwort per E-Mail. Falls Sie eine gedruckte Kopie wünschen, müssen sie diese selbst über einen Computer im Lesesaal ausdrucken. Drucke von Dokumenten über den Reader-Printer im Lesesaal oder von gescannten Dokumenten bezahlen Sie mit der Xafax-Bezahlkarte.

Im Allgemeinen wird die Bestellung noch am selben Tag bearbeitet. Die Tageszeiten, zu denen die Bearbeitung solcher Anfragen stattfindet, werden auf der Infotafel angezeigt. Falls die Anfrage nicht unmittelbar bearbeitet werden kann, erfahren Sie so direkt, wann die gescannten Dokumente für Sie bereitstehen. Bei ihrem nächsten Besuch im Staatsarchiv können Sie diese persönlich abholen, oder Sie erhalten die Dokumente innerhalb von zwei Wochen online in digitalem Format oder per Post. Die Kosten für die Versendung von digitalen Dokumenten müssen vorab beglichen werden.

Kann ich Archivdokumente reservieren, um sie im Lesesaal einzusehen?

Falls Sie Archivdokumente im Voraus reservieren möchten, anstatt sie am Tag selbst vor Ort anzufragen, ist die Einsichtnahme nur an Samstagen möglich.

Achtung: Am Wochenende sind die Lesesäle des Staatsarchivs in der Regel nur an jedem ersten Samstag des Monats geöffnet.

Reservierungen von Dokumenten zur Einsichtnahme an Samstagen müssen spätestens bis Freitag um 13:00 Uhr per E-Mail, telefonisch oder per Brief bei der Staatsarchivdienststelle eingegangen sein, in der die Dokumente aufbewahrt werden. Um sicherzustellen, dass die angefragten Archivalien am Samstag bereitliegen, können Sie die betroffene Staatsarchivdienststelle bis Freitag um 16:00 Uhr telefonisch kontaktieren. Bei Anfragen per E-Mail erhalten Sie eine Bestätigung, sobald die Dokumente bereitliegen.

Reservierungen von Archivdokumenten für andere Tage als Samstage sind nicht möglich. Dokumente können an den normalen Öffnungstagen auch direkt vor Ort angefragt werden. Sie haben die Möglichkeit, ein Dokument für die nächsten Tage beiseitelegen zu lassen, falls ihre Arbeit nicht abgeschlossen ist, allerdings nur bei aufeinanderfolgenden Öffnungstagen und spätestens bis Samstag. Montags sind die Lesesäle geschlossen und alle Dokumente werden wieder in die Magazine geräumt.

 

Was kann ich über die Website des Staatsarchivs verrichten

Kann ich Reproduktionen von Archivdokumenten online in Auftrag geben?

Zur Zeit ist es nur per E-Mail möglich, Reproduktionen über das Internet in Auftrag zu geben, indem Sie dem Staatsarchiv eine E-Mail senden, die das gewünschte Dokument aufbewahrt.

Wir arbeiten an einer zentralisierten und automatisierten Lösung zum Bestellen von Reproduktionen über den Webshop des Staatsarchivs. Folgen Sie alle Neuigkeiten hierzu auf unserer Website www.arch.be, über unseren Newsletter und über unsere Facebook-Seite!

Kann ich Archivdokumente zur Einsichtnahme in einem Lesesaal online reservieren?

Zur Zeit verfügt das Staatsarchiv noch nicht über eine eigene Reservierungsanwendung; Sie können Dokumente jedoch per E-Mail zur Einsichtnahme reservieren.

E Was kann ich tun, wenn ein Teil der Website nicht funktioniert?

Bestimmte Bereiche unserer Website www.arch.be funktionieren nicht ordnungsgemäß? Gibt es defekte Links? Kontaktieren Sie den Webmaster.

Für Störungen der Suchmaschine http://search.arch.be/, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Dienst.

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