Am Sonntag, den 26. Mai 2019 finden Europa-, Föderal- und Regionalwahlen statt. Diese Wahlen werden von der Generaldirektion Institutionen und Bevölkerung (GDIB) des FÖD Inneres. Diese Verwaltung erarbeitet innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens Erlasse, Rundschreiben und Empfehlungen, um zu gewährleisten, dass die Wahlen reibungslos, auf transparente und demokratische Weise vonstattengehen. In den vergangene Monaten hat eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretern der GDIB, dem Dokumentations- und Archivdienst der Abgeordnetenkammer und des Staatsarchivs einen Informationsverwaltungsplan erstellt, der den Dokumentfluss zwischen den vorübergehend eingesetzten Wahlorganen – Wahlbürovorstand, Zählbürovorstand, Hauptwahlvorstand der Provinz, Hauptwahlvorstand – zu optimieren. Dieser Informationsverwaltungsplan steht nun in den drei Landessprachen zur Verfügung.
Eine Reihe von Dokumenten, die im Verlauf der Wahlen angelegt werden und verkehren, müssen von den niedrigsten Ebenen an die übergeordneten Ebenen der Wahlorgane überführt und schlussendlich bei den Kanzleien der Abgeordnetenkammer und der Regional- und Gemeinschaftsparlamente hinterlegt werden, um die Mandate der gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder, sowie die Gültigkeit der Wahlen zu überprüfen. Die meisten Dokumente werden als dauerhaftes Zeugnis des demokratischen Geschehens des Landes und als unerlässliche Quelle für die geschichtspolitische Forschung bei den Archivdiensten der jeweiligen Volksvertretungen verwahrt. Manche Dokumente haben nur einen vorübergehenden Nutzen werden folglich nicht an die Hauptwahlvorstände gesendet, wie beispielsweise die gültigen Stimmzettel. Diese werden von den Zählbürovorständen an die Kanzleien der Gerichte Erster Instanz oder die Kanzleien der Friedensgerichte überführt, die die Stimmzettel dann 6 Monate nach der Gültigkeitserklärung der Wahlen vernichten darf. Angefochtene Stimmzettel müssen hingegen je nach Wahl an den Hauptwahlvorstand des Wahlkreises A oder B, oder an den Hauptwahlvorstand der Provinz überführt werden und anschließend an den Greffier des betroffenen Parlaments (Endbestimmung: Vernichtung nach den nächsten Wahlen). Anhand des Informationsverwaltungplans kann der Dokumentfluss durch die Wahlorgane und Institutionen bis hin zu ihrer „Endstation“ nachverfolgt werden, an der die Endbestimmung angewendet wird (Vernichtung oder dauerhaft Aufbewahrung).
Die Arbeitsgruppe hofft, dass dieses Dokument allen Mitarbeitern der Wahlorgane und der Archivdienste der verschiedenen Volksvertretungen als eine nützliche Arbeitshilfe dient. Nach den Wahlen wird eine gründliche Bewertung dieses Hilfsmittels durchgeführt. Anmerkungen und Anregungen sind gerne willkommen (inspect@arch.be).