Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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01/04/2021 - Digitalisierung

Die Lockerungen der Bedingungen für die Einsichtnahme in Personenstandsregister (Gesetz vom 21. Dezember 2018) sind für genealogische Nachforschungen von sehr großem Vorteil.  So wurde die Sperrfrist für Eheschließungsurkunden von 100 Jahre auf 75 Jahre und für Sterbeurkunden auf 50 Jahre verkürzt. Viele Fragen sind in den vergangenen Monaten aufgekommen bezüglich der verspäteten Veröffentlichung eines Erlasses über (1) Abschriften und Auszüge von Personenstandsurkunden und (2) die Einsichtnahme zu genealogischen, historischen oder anderen wissenschaftlichen Zwecken. Nun da der mit Spannung erwartete Königliche Erlass endlich veröffentlicht wurde (Belgisches Staatsblatt vom 31/03/2021), geben wir an dieser Stelle einen Überblick über dessen praktischen Auswirkungen. Auf jeden Fall wird die Online-Bereitstellung von Millionen von Personenstandsurkunden aus der Zeit 1920-1970 einige Zeit in Anspruch nehmen.

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