Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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ITS-Archive über Opfer des NS-Regimes für Nachforschungen zugänglich

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19/09/2011 - Digitalisierung - Akquisitionen - Generalstaatsarchiv

Im Jahr 2009 hat das Generalstaatsarchiv eine digitale Kopie der Archive des International Tracing Service in Bad Arolsen, Deutschland, erhalten. Seit September 2011 ist diese Kopie vollständig in den Datenbanken des Staatsarchivs integriert.

Über 80 Millionen digitale Bilder, auf rund sechs Terabytes gespeichert, sind auf Anfrage für Nachforscher, Opfer der Naziverfolgungen oder deren Angehörige im Lesesaal des Generalstaatsarchivs in Brüssel einsehbar.
Die Informationen beziehen sich auf die Arbeits- und Konszentrations- und Vernichtungslager (rund 18 Millionen digitale Bilder), die znetrale Namensliste des ITS (42 Millionen digitale Bilder), die Registrierungskarten der Heimatlosen (rund 7 Millionen digitale Bilder) und Dokumente über die Zwangsarbeit (13 Millionen digitale Bilder).
Diese digitalen Dokumente können im Rahmen von historischen oder genealogischen Nachforschungen verwendet werden.
Neben Deutschland ist Belgien das einzige europäische Land, das eine Kopie der Archive des ITS unter bestimmten Bedingungen für Nachforschungen zur Verfügung stellt.


Leitfaden

Ein praktischer Leitfaden zur Benutzung dieser digitalen Kopie der ITS-Archive steht als kostenloser Download auf unserer Website zur Verfügung.


Praktische Informationen

  • Aufgrund des großen Umfangs der digitalen Kopie der ITS-Archive und komplexen Strukturierung der Datenbank, in der die digitalen Bilder enthalten sind, kann die Bearbeitung einer Anfrage einige Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern. In gewissen Fällen muss das Personal des Staatsarchivs nämlich vorbereitende Recherchen durchführen, um die empfangenen Anfragen korrekt beantworten zu können.
     
  • Um die Bearbeitung der Anfragen zu erleichtern, müssen Nachforscher, Opfer oder deren Angehörige ein Antragsformular zur Einsichtnahme ausfüllen, sodass alle für eine erfolgreiche Nachforschung erforderlichen Informationen gesammelt werden können.
     
  • Das Antragsformular muss per E-Mail an researchWW2@arch.be eingereicht werden, oder per Post an das Generalstaatsarchiv – Abteilung 5, Rue de Ruysbroeck 2, 1000 Brüssel.
     
  • Falls Informationen privater Natur angefragt werden, muss der Antragsteller einen Verwandtschaftsbeweis vorlegen, um Zugang zu den entsprechenden Dokumenten zu erhalten.
     
  • Anträge werden innerhalb von zwei Wochen beantwortet. Allerdings ist die Datenbank trotz ihres beeindruckenden Volumens noch nicht erschöpfend. Zu gewissen Deportierten enthält sie keinerlei Informationen. Im Durchschnitt werden bei der Hälfte aller Nachforschungen jedoch nützliche Informationen gefunden.
     
  • Wenn die Datenbank Informationen zu einer bestimmten Person enthält, können Nachforscher auf Anfrage die digitalen Archive im Lesesaal des Generalstaatsarchivs in Brüssel einsehen kommen.
     
  • Falls Sie nur bestimmte digitale Dokumente im Rahmen einer persönlichen genealogischen Recherche einsehen möchten, werden die betroffenen Archivalien vorab sortiert. Bei ihrem Besuch im Lesesaal können Sie dann die ausgewählten Dokumente nach Eingabe ihres Benutzernamens und Passworts durchforschen.
     
  • Für allgemeine und thematische Recherchen in bestimmten Archivbeständen müssen Sie ebenfalls einen Termin im Lesesaal vereinbaren. In diesem Fall stehen ihnen allerdings alle digitalen Archivreihen für ausführliche Nachforschungen zur Verfügung.
     
  • Das Generalstaatsarchiv schlägt ihnen innerhalb einer angemessenen Frist einen Termin für die Einsichtnahme in die digitale Datenbank im Lesesaal vor, bei der Sie auf Anfrage von einem Archivar unterstützt werden.
     
  • Durch die Unterzeichnung des Antrags auf Einsichtnahme verpflichten Sie (Nachforscher, Verfolgungsopfer oder Verwandter) sich dazu, die geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten. Jeglicher Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschiften können strafrechtlich geahndet werden. Für Reproduktionen von Archivdokumenten gelten die Tarife des Staatsarchivs gemäß Ministeriellem Erlass vom 25. Mai 2009.
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