Belgisches Staatsarchiv

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Amel und Büllingen: Archive von Bürgermeisterei, Gemeinde und Amt

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11/04/2018 - Nachforschung - Inventarisierung - Veröffentlichungen - Staatsarchiv in Eupen

Im Februar und März 2018 sind fünf Inventare für die ostbelgischen Gemeinden Amel  und Büllingen erschienen. Sie bilden den Abschluss von zwei größeren kommunalen Inventarisierungsprojekten im Staatsarchiv in Eupen. In den Titeln der Inventare finden sich drei verschiedene Begriffe wieder, die jeweils unterschiedlichen Körperschaften aus verschiedenen Zeiten entsprechen.

Vor einigen Jahren hatten die Gemeinden Amel und Büllingen ihren Archivbestand en bloc an das Staatsarchiv abgegeben, insgesamt etwa 100 Meter. Aus diesen 2 Beständen aus der Periode 1815 bis 1976 wurden 11 Teilbestände und 11 Inventare. Bei den Titeln der Inventare fällt eine - nur scheinbar - verwirrende Begriffsvielfalt auf, denn die Begriffe Gemeinde, Bürgermeisterei und Amt stehen für verschiedene Entitäten und Perioden. Diese Vielfalt gibt es in Belgien nur im Staatsarchiv in Eupen als Folge der Nationalitäten- und Regimewechsel in diesem Grenzland. 

Bürgermeistereien unter französische Herrschaft

Die Gemeinden Amel, Meyerode, Büllingen und Manderfeld im Süden Ostbelgiens erhielten unter der französischen Verwaltung (1896-1915) den Status eigenständiger Bürgermeistereien, der bis zur Einführung der belgischen Gemeindeordnung und Neugliederung im Jahre 1922 im Wesentlichen Bestand hatte. Die Kreise Eupen und Malmedy waren von 1816 bis 1920/22 Landkreise im Regierungsbezirk Aachen in der preußischen Rheinprovinz. Innerhalb der preußischen Verwaltungsstrukturen waren die Bürgermeistereien das lokale Verwaltungszentrum für Gemeinden, die nicht groß genug waren, um auf der untersten Verwaltungsebene selbstständig agieren zu können. Sie waren eine Zwischenstufe zwischen Einzelgemeinde und Landkreis.

So fasste z.B. die Bürgermeisterei Büllingen die Gemeinden Büllingen, Honsfeld, Hünningen, Krinkelt, Mürringen, Rocherath und Wirtzfeld zu einem Gemeindeverband zusammen. An der Spitze der Bürgermeisterei stand ein Bürgermeister, an der Spitze der Gemeinden der Bürgermeisterei standen Gemeindevorsteher.

Die Unterlagen der Bürgermeisterei bilden alle Aufgabenbereiche dieser Verwaltungseinheit ab: Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, Akten über die innere Verwaltung, Akten zu durchgeführten Wahlen, Vermögensverwaltung, Überwachung der ihr zugehörigen Gemeinden und Führung entsprechender Akten, Ausübung von Polizeirechten, Führung von Standesamtsunterlagen, Armenfürsorge, Bau- und Wegeangelegenheiten, Militärangelegenheiten usw.

Belgische Gemeinden

Durch den Versailler Vertrag wurde das Gebiet von Eupen-Malmedy vom deutschen Reichsgebiet getrennt und wurde belgisch. Die Gemeinden Büllingen und Amel wurden im Sinne des belgischen Gemeindegesetzes erstmals am 13. Oktober 1921 gebildet und die alten Bürgermeistereien mit dem Inkrafttreten des belgischen Verwaltungsgesetzes am 1. Januar 1922 abgeschafft. Die bis dahin seit 1796 bestehenden Bürgermeistereien Amel-Meyerode, Büllingen und Manderfeld wurden geteilt. Aus ihnen gingen die Gemeinden Büllingen, Manderfeld, Rocherath, Amel, Heppenbach und Meyerode hervor.

Unter deutscher Verwaltung

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Eupen-Malmedy nach der Eroberung Belgiens durch die deutsche Wehrmacht am 18. Mai 1940 in das Deutsche Reich eingegliedert. Nach einer kurzen Übergangszeit wurde es sofort in die ordentliche Reichsverwaltung übernommen. Für die innere Verwaltungseinteilung Eupen-Malmedys wurden nach der rheinisch-westfälischen Amtsordnung im Kreis Eupen neben der Stadt Eupen fünf Ämter (Montzen, Moresnet, Herbesthal, Kettenis und Eupen-Land) sowie die amtsfreie Gemeinde Raeren, im Kreis Malmedy neben der Stadt Malmedy acht Ämter (Bevercé, Weismes, Bütgenbach Büllingen, Recht, Amel, St. Vith und Burg-Reuland) eingerichtet (endgültige Einteilung ab 1. November 1940). Diesen Ämtern, die zugleich auch Standesamtsbezirke waren, stand je ein ernannter Amtsbürgermeister vor.

Das Amt, zu dem es in Belgien kein Äquivalent gibt, übernahm alle wesentlichen Rechte und Pflichten, die nach den Grundsätzen der belgischen Gemeindeautonomie den kleinsten politischen Einheiten zustanden. Während der deutschen Besatzungszeit wurden zum Beispiel die Gemeinden Büllingen, Rocherath und Manderfeld dem deutschen Amt Büllingen einverleibt.

Belgische Gemeinden

Nach der Befreiung wurde das Amt abgeschafft und die (belgischen) Gemeinden wieder gebildet. Beim Zusammenschluss der Gemeinden, der 1977 in Kraft trat, wurde Amel mit Meyerode und Heppenbach fusioniert und Büllingen mit Rocherath und Manderfeld zusammengeführt.

Ob es sich nun um Gemeinde, Bürgermeisterei oder Amt handelt, es waren diese Behörden, die den engsten Kontakt mit der Bevölkerung hatten. Deshalb spiegeln diese Archive so gut das Leben in dieser Grenzregion.

Die Inventare

Die Inventare können kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. Klicken Sie hierzu auf den jeweiligen Titel.

Amel / Meyerode / Heppenbach

Büllingen / Rocherath / Manderfeld

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