Belgisches Staatsarchiv

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90 Jahre Eingliederung von Eupen-Malmedy in Belgien

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07/03/2015 - Nachforschung - Staatsarchiv in Eupen

Nach dem Ersten Weltkrieg fielen die Kreise Eupen und Malmedy durch den Versailler Vertrag, nach einer umstrittenen Volksbefragung an Belgien. In den Jahren 1920-1925 unterstanden die ehemaligen Kreise dem Gouvernement Eupen-Malmedy, einem Übergangsregime unter der Leitung von Generalleutnant Baltia.

Obwohl General Baltia für die vollständige politische und rechtliche Assimilation einen Zeitraum von drei Jahrzehnten für erforderlich hielt, wurden bereits 1922 Stimmen laut, die ein Ende des Sonderregimes befürworteten. Der Ministerrat in Brüssel sprach sich am 30. Juni 1924 für die Angliederung Eupen-Malmedys an den Bezirk Verviers aus. Es dauerte bis Februar 1925, bis der Entwurf alle Ausschüsse der Kammer durchlaufen hatte. Am 4. März begannen dann die Plenardebatten, die am 6. März mit der Verabschiedung des Angliederungsgesetzes im Senat endeten. Es sah die Aufhebung des Sonderregimes zum 1. Juni 1925 vor und bestimmte die endgültige Eingliederung Eupen-Malmedys in den belgischen Staatsverband zum 15. September desselben Jahres. Durch das Gesetz wurden die bis dahin noch nicht übernommenen belgischen Gesetze in Eupen-Malmedy eingeführt, gleichzeitig erhielten die Bewohner der Ostkantone auch die vollen Bürgerrechte.

Für die Bevölkerung in Eupen-Malmedy fingen viele der Probleme im Zusammenleben von Neu- und Altbelgiern erst mit der vollen Integration an: Baltia hatte durch seine Sondervollmachten und die direkte Unterstellung unter den Premier- bzw. Innenminister – trotz der vielen Kritik gegen sein Regime – doch einige der Sprach- und Integrationsprobleme auffangen können. Die belgischen Behörden, die 1925 das Ruder übernahmen, entfalteten dagegen ihre volle bürokratische Wirkung auf die ca. 50.000 Neubelgier, und ließen dabei oft den besonderen Status und die damit verbundenen Empfindsamkeiten der neuen Mitbürger außer Acht. Es kam vielfach zu Verständigungsschwierigkeiten und daraus resultierendem Unverständnis und Argwohn auf beiden Seiten. Als dann bekannt wurde, dass Belgien und das Deutsche Reich über die Rückgabe der „Cantons rédimés“ verhandelten, wurde das Misstrauen bei der Bevölkerung noch geschürt.

 


 

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